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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung
1.1 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der eon communications oeg gelten für sämtliche Lieferungen und Dienstleistungen, die eon communications oeg gegenüber einem Vertragspartner erbringt.
2. Vertragsabschluß
2.1 Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn die eon communications oeg nach Erhalt der Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Lieferung an die vom Vertragspartner zuletzt bekanntgegebene Anschrift abgesandt oder mit der tatsächlichen Leistungserbringung (Öffnung des Internetzugangs oder Bekanntgabe von user-login und Password oder Einrichtung eines web-space) begonnen hat.
2.2 Die in Katalogen, Prospekten etc. enthaltenen Angaben sind nur maßgeblich, wenn in der Auftragsbestätigung auf sie Bezug genommen wird.
2.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftlichkeit.
2.4 2.3 gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.
3. Preise und Zahlung
3.1 Sofern nicht anders vereinbart, gelten die im Anbot oder Bestellformular angeführten Preise. Die Preise basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt des erstmaligen Preisangebotes. Sollten sich die Kosten bis zum Zeitpunkt der Lieferung erhöhen, so ist die eon communications oeg berechtigt, die Preise anzupassen. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich verrechnet.
3.2 Für Verbrauchergeschäfte gilt abweichend von 3.1 Satz 3 : Die Kosten setzen sich insbesondere aus TK-Leitungskosten, Stromkosten und Personalkosten der eon communications oeg zusammen. Sollten sich diese Kosten zwischen Vertragsabschluß und Lieferung (Erbringung der Leistung) wesentlich verändern, erhöht bzw. senkt sich der vereinbarte Preis entsprechend.
3.3 Zahlungen sind mit Rechnungserhalt und ohne Abzug fällig.
3.4 Die Preise gelten ab Lager der eon communications oeg, ausschließlich Verpackung und Verladung. Wenn im Zusammenhang mit der Lieferung Abgaben erhoben werden, trägt diese der Vertragspartner. Ist die Lieferung mit Zustellung vereinbart, so wird diese sowie eine vom Vertragspartner gewünschte Transportversicherung gesondert verrechnet.
3.5 Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine ist wesentliche Bedingung für die Durchführung von Leistungen durch die eon communications oeg. Bei Zahlungsverzug ist die eon communications oeg berechtigt, sämtliche daraus entstehenden Kosten sowie bankübliche Verzugszinsen zusätzlich zu verrechnen.
3.6 Außerdem ist die eon communications oeg bei Zahlungsverzug berechtigt, vertragliche Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen.
3.7 Jedenfalls ausgeschlossen ist eine Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegenüber der eon communications oeg und die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber von eon communications oeg nicht anerkannter Mängel.
3.8 Für Verbrauchergeschäfte gilt abweichend von 3.7: Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Vertragspartners ist ausgeschlossen, außer die eon communications oeg ist zahlungsunfähig, hat die Gegenforderung anerkannt, oder diese steht mit der Verbindlichkeit des Vertragspartners in rechtlichem Zusammenhang.
4. Lieferung
4.1 Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der eon communications oeg.
4.2 Die Lieferfrist beginnt mit dem spätesten der nachstehenden Zeitpunkte:
4.2.1 Datum der Auftragsbestätigung;
4.2.2 Datum der Erfüllung aller dem Vertragspartner obliegenden technischen, kaufmännischen und sonstigen Voraussetzungen;
4.2.3 Datum, an dem die eon communications oeg eine vor Lieferung der Ware zu leistende Anzahlung oder Sicherheit erhält.
4.3 Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen der eon communications oeg entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Wandlung oder Preisminderung wird ausgeschlossen. Die Gewährleistungspflicht erlischt, sobald Reparaturen oder Änderungen ohne ausdrückliche Zustimmung seitens der eon communications oeg von Dritten vorgenommen wurden.
4.4 Der Gewährleistungsanspruch setzt voraus, daß der Vertragspartner die aufgetretenen Mängel unverzüglich schriftlich detailliert angezeigt hat.
4.5 4.4 gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.
4.6 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die aus nicht von der eon communications oeg bewirkter Anordnung und Montage, ungenügender Einrichtung, Nichtbeachtung der Installationserfordernisse und Benutzungsbedingungen, Überbeanspruchung über die von der eon communications oeg angegebene Leistung, unrichtiger Behandlung und Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien entstehen; dies gilt ebenso bei Mängeln, die auf vom Vertragspartner beigestelltes Material zurückzuführen sind. Die eon communications oeg haftet auch nicht für Beschädigungen, die auf atmosphärische Entladungen, Überspannungen und chemische Einflüsse zurückzuführen sind. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf den Ersatz von Teilen, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen.
5. Rücktritt
5.1 Die eon communications oeg ist berechtigt, vom Vertrag (auch hinsichtlich eines noch offenen Teiles der Lieferung oder Leistung) zurückzutreten,
5.1.1 wenn die Ausführung der Lieferung bzw. der Beginn oder die Weiterführung der Leistung aus Gründen, die der Vertragspartner zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird;
5.1.2 wenn Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Vertragspartners entstanden sind, und dieser auf Begehren von der eon communications oeg weder Vorauszahlung leistet, noch vor Lieferung eine taugliche Sicherheit erbringt;
5.1.3 wenn der Vertragspartner am eon communications oeg -Server einen im Verhältnis zu dem von ihm in Anspruch genommenen Speicherplatz überproportionalen Datentransfer aufweist oder Einzelplatz-Wählleitungsaccounts (PPP-Verbindungen) mehrfach nutzen läßt und/oder diese einen überproportionalen Datentransfer aufweisen.
5.1.4 wenn über das Vermögen des Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird;
5.1.5 wenn der Vertragspartner wiederholt gegen die "Netiquette" und die allgemein akzeptierten Standards der Netzbenutzung verstößt, wie auch durch ungebetenes Werben und Spamming (aggresssives Direct-Mailing via E-mail) oder durch die Benutzung des Dienstes zur Übertragung von Drohungen, Obszönitäten, Belästigungen oder zur Schädigung anderer Internet-Teilnehmer.
5.2 Unbeschadet der Schadenersatzansprüche der eon communications oeg sind im Falle des Rücktritts bereits erbrachte (Teil)leistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen. Dies gilt auch, soweit die Lieferung oder Leistung vom Vertragspartner noch nicht übernommen wurde, sowie für von der eon communications oeg erbrachte Vorbereitungshandlungen. Die eon communications oeg steht statt dessen auch das Recht zu, die Rückstellung bereits gelieferter Gegenstände zu verlangen.
5.3 Tritt der Vertragspartner aus Gründen, die nicht von der eon communications oeg zu verantworten sind, oder tritt die eon communications oeg gemäß 5.1 vom Vertrag zurück, so gilt ein Schadenersatz in Höhe des für die eon communications oeg entstandenen Aufwandes, zumindest aber von 20 % des Nettoauftragswerts als vereinbart. Das richterliche Mäßigungsrecht wird ausgeschlossen.
5.4 5.3 letzter Satz gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.
6. Haftung
6.1 Die eon communications oeg haftet für Schäden außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, entgangenem Gewinn, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Vertragspartner sind ausgeschlossen. Insbesondere sind jegliche Ansprüche bei Ausfall des eon communications oeg -Servers ausgeschlossen. Die Höhe der Ersatzpflicht der eon communications oeg gegenüber einem einzelnen Geschädigten ist mit S 10.000.-- beschränkt.
6.2 Für Verbrauchergeschäfte gilt abweichend von 6.1 : die eon communications oeg haftet für Schäden außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes nur, sofern sie, bzw Dritte, für deren Verhalten sie einzustehen hat, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen für Personenschäden, ist ausgeschlossen.
6.3 Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung (wie zB in Bedienungsanleitungen) oder behördlicher Zulassungsbedingungen ist jeder Schadenersatz ausgeschlossen.
6.4 Für Verbrauchergeschäfte gilt abweichend von 6.3 : Der unter 6.3 vorgesehene Haftungsausschluß gilt nicht, soweit der Verstoß gegen dort genannte Bedingungen nicht kausal für den Schaden ist und/oder die eon communications oeg bzw Dritte, für deren Verhalten sie einzustehen hat, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.
7. Software-Bedingungen
7.1 Software im Sinne dieser Bedingungen sind unter einer Lizenz zur Verfügung gestellte Programme zur Nutzung auf, zum Betrieb oder zur Steuerung von elektrotechnischen und/oder elektronischen Einrichtungen und Systemen einschließlich websites; hierzu gehören auch hierfür überlassene Softwarespezifikationen.
7.2 Wird für den Betrieb von Anlagen oder Geräten (Hardware), die die eon communications oeg geliefert hat, dem Vertragspartner Software überlassen, erhält der Vertragspartner das nicht übertragbare und nicht ausschließliche Recht, die Software unter Einhaltung der vertraglichen Spezifikationen am vereinbarten Aufstellungsort zu benutzen und zwar ausschließlich zum Betrieb der jeweils vertragsgegenständlichen Hardware. Alle anderen Rechte an der Software sind dem Lizenzgeber vorbehalten; ohne dessen schriftliches Einverständnis ist der Vertragspartner daher insbesondere nicht berechtigt, die Software zu vervielfältigen, zu ändern, Dritten zugänglich zu machen oder auf einer anderen als der vertragsgegenständlichen Hardware zu benutzen.
8. Datenschutz und Sicherheit
8.1 Die eon communications oeg ist berechtigt, Vermittlungsdaten (§ 87 Telekommunikationsgesetz, TKG), insbesondere Source- und Destination-IP und sämtliche anderen logfiles im Rahmen des § 93 TKG neben der Auswertung für Verrechnungszwecke, zum Schutz der eigenen Rechnung und der von Dritten zu speichern und auszuwerten.
8.2 Die Mitarbeiter der eon communications oeg unterliegen dem Fernmeldegeheimnis (§ 88 TKG) und den Geheimhalteverpflichtungen des Datenschutzgesetzes. Persönliche Daten und Daten der User werden nicht eingesehen. Auch die bloße Tatsache eines stattgefundenen Nachrichtenaustauschs unterliegt der Geheimhaltungspflicht. Routing- und Domaininformationen müssen jedoch weitergegeben werden.
8.3 Die eon communications oeg speichert als Stammdaten der Kunden und Teilnehmer: akademischer Grad, Vorname, Familienname, Geburtsdatum, Firma, Adresse, Branche, Berufsbezeichnung, Anfragedatum, Zahlungsmodalitäten, Zahlungseingänge und Rechnungslegung. Diese Stammdaten werden automationsunterstützt verarbeitet und ohne schriftliche Zustimmung des Teilnehmers nicht weitergegeben. Entsprechend § 96 TKG kann die eon communications oeg ein öffentliches Teilnehmerverzeichnis mit Vor- und Familiennamen, akademischem Grad, Firma, Adresse und Internet-Adresse erstellen. Auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Teilnehmers hat diese Eintragung ganz oder teilweise zu unterbleiben. Die eon communications oeg ist berechtigt, Access-Statistiken zu führen.
8.4 Die eon communications oeg ergreift alle technisch möglichen Maßnahmen, um die bei ihr gespeicherten Kundendaten zu schützen. Die eon communications oeg haftet jedoch nicht, wenn sich Dritte auf rechtswidrige Art und Weise diese Daten in ihre Verfügungsgewalt bringen und sie weiterverwenden. Die Geltendmachung von Schäden des Vertragspartners oder Dritter gegenüber der eon communications oeg aus einem derartigen Zusammenhang wird ausgeschlossen.
8.5 Für Verbrauchergeschäfte gilt abweichend von 8.4: Der unter 8.4 vorgesehene Haftungsausschluß gilt nicht, soweit die eon communications oeg bzw Dritte, für deren Verhalten die eon communications oeg einzustehen hat, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.
8.6 Die eon communications oeg behält sich vor, Kunden, bei denen der Verdacht besteht, daß von ihrem Anschluß Netzaktivitäten ausgehen, die entweder sicherheits- oder betriebsgefährdend oder in sonstiger Weise schädigend oder belästigend für eon communications oeg- oder andere Rechner oder für andere Internetteilnehmer sind, unverzüglich und ohne Vorwarnung physisch und/oder logisch vom Internet zu trennen. Die Kosten der Erkennung und Verfolgung der Aktivitäten, der Unterbrechung der Verbindung und jeglicher Reparaturen werden mit den von der eon communications oeg üblicherweise verrechneten Stundensätzen dem Vertragspartner verrechnet.
8.7 Die eon communications oeg behält sich vor, Namen, Internet-Adressen, sowie Art des Services von Kunden auf eine Referenzliste zu setzen, und diese auf Anfrage auch anderen Kunden und Interessenten zur Verfügung zu stellen. Auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Kunden unterbleibt dessen Nennung in einer Referenzliste.
9. Pflichten des Vertragspartners
Der Vertragspartner ist allein verantwortlich für
9.1 die Auswahl aus der vom Lizenzgeber angebotenen Software;
9.2 die Benutzung der Software sowie die damit erzielten Resultate;
9.3 die Wahrung sämtlicher Rechte des Lizenzgebers (wie zB gewerbliche Schutzrechte, Urheberrecht einschließlich Recht auf Copyrightvermerk) an der Software und die Wahrung der Ansprüche des Lizenzgebers auf Geheimhaltung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen auch durch seine Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen bzw. Dritte. Dies gilt auch, wenn die Software geändert oder mit anderen Programmen verbunden wurde. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertrages aufrecht.
10. Lieferung von Software
10.1 Mit der Bestellung lizenzierter Software von Dritten (zB Netscape), bestätigt der Vertragspartner gegenüber der eon communications oeg die Kenntnis des Leistungsumfanges dieser Software-Lizenzbestimmungen. Die eon communications oeg stellt Software von Dritten nur in jenem Rahmen zur Verfügung, der durch die Lizenzbedingungen dieses Dritten vorgegeben wird; diese werden auf Wunsch - gegebenenfalls nur in Originalsprache - zur Verfügung gestellt. Bei der Benutzung von Software eines Dritten wird der Vertragspartner nicht Vertragspartner dieses Dritten. Die eon communications oeg stellt derartige Software im Rahmen seines Serviceangebots zu Verfügung, ohne daß dem Vertragspartner daraus ein Rechtsanspruch darauf entstünde.
10.2 Für Software, die als "Public Domain" oder als "Shareware" klassifiziert ist, übernimmt die eon communications oeg keine wie immer geartete Gewähr. Die vom jeweiligen Rechteinhaber für diese Software angegebenen Nutzungsbestimmungen oder Lizenzregelungen sind zu beachten.
10.3 Bei von der eon communications oeg erstellter Software ist der Leistungsumfang durch eine vom Vertragspartner gegengezeichnete Leistungsbeschreibung (Systemanalyse) bestimmt. Die Lieferung umfaßt den auf den bezeichneten Anlagen ausführbaren Programmcode. Sämtliche Rechte an den Programmen und der Dokumentation verbleiben bei der eon communications oeg.
10.4 Die eon communications oeg übernimmt keine Gewähr dafür, daß die gelieferte Software
10.4.1 allen Anforderungen des Vertragspartners entspricht, sofern dies nicht ausdrücklich zum Vertragsinhalt gemacht wurde;
10.4.2 mit anderen Programmen des Vertragspartners zusammenarbeitet und
10.4.3 jederzeit und fehlerfrei funktioniert.
10.4.4 Weiters übernimmt die eon communications oeg keine Gewähr, daß sämtliche Softwarefehler behoben werden können. Die Gewährleistung ist jedenfalls auf reproduzierbare (laufend wiederholbare) Mängel in der Programmfunktion beschränkt.
10.5 Die Weitergabe von Software an Dritte, auch deren kurzfristige Überlassung, ist in jedem Fall ausgeschlossen.
11. Zusätzliche Bestimmungen für Firewalls
11.1 Die eon communications oeg geht bei Aufstellung, Betrieb und Überprüfung von Firewalls mit größtmöglicher Sorgfalt und nach dem Stand der Technik vor, weist jedoch darauf hin, daß absolute Sicherheit (100 %) von Firewall-Systemen nicht gewährleistet werden kann. Eine Haftung der eon communications oeg aus dem Titel der Gewährleistung oder des Schadenersatzes für Nachteile, die dadurch entstehen, daß das beim Vertragspartner installierte, betriebene oder überprüfte Firewall-System umgangen oder außer Funktion gesetzt wird, ist deshalb ausgeschlossen.
11.2 Die eon communications oeg weist darauf hin, daß keinerlei Haftung für Anwendungsfehler im Bereich des Vertragspartners übernommen wird. Dasselbe gilt für eigenmächtige Abänderungen der Software oder Konfiguration ohne Einverständnis der eon communications oeg.
12. Zusätzliche Bestimmungen bei Dienstleistungen
12.1 Die Nutzung der eon communications oeg -Dienstleistungen (zB IP-Adressen, Bandbreite) durch Dritte sowie die Weitergabe von eon communications oeg -Dienstleistungen an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung der eon communications oeg unzulässig.
12.2 IP-Konnektivität zu anderen Netzbetreibern erfolgt nach Maßgabe der Möglichkeiten. Die Benutzung anderer Netze unterliegt den Nutzungsbeschränkungen der jeweiligen Betreiber (Acceptable Use Policy).
12.3 Der Vertragspartner anerkennt die Notwendigkeit der Einhaltung der Standards RFC 1009, RFC 1122, RFC 1123 und RFC 1250. Falls durch Nichteinhaltung dieser Standards die eon communications oeg oder anderen Netzwerkteilnehmern Schaden erwächst, behält sich die eon communications oeg vor, die Konnektivität bis zur Erfüllung der erwähnten Standards einzuschränken. Der durch Nichteinhaltung dieser Standards entstandene Aufwand wird dem Vertragspartner mit dem zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Stundensatz verrechnet.
12.4 Der Vertragspartner anerkennt die "Netiquette", jene Verhaltensstandards, denen sich die Internet-Nutzer weltweit freiwillig unterwerfen. Sollten aus dem Internet Beschwerden an die eon communications oeg über den Vertragspartner wegen Nichteinhaltung der Netiquette herangetragen werden, so ist die eon communications oeg im Wiederholungsfall berechtigt, das Vertragsverhältnis aufzulösen. Die eon communications oeg wird dem Vertragspartner die zur Bearbeitung einer solchen Beschwerde benötigte Zeit mit dem zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Stundensatz verrechnen.
12.5 Soweit nicht anders bestimmt, gilt bei Bezug von Netzwerkdiensten oder Value Added Services der Zugang zu diesen Diensten am örtlich nächstliegenden Point of Presence (POP) als vereinbart.
12.6 Bei Nutzungsverträgen für Netzwerkdienste gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen soweit, als diese Verträge nicht ausdrücklich andere Bestimmungen vorsehen.
12.7 Der Vertragspartner ist verpflichtet, seine Paßwörter geheimzuhalten. Für Schäden, die durch mangelhafte Geheimhaltung der Paßwörter durch den Vertragspartner oder durch Weitergabe an Dritte entstehen, haftet dieser.
12.8 Die angeführten Preise enthalten nicht
12.8.1 Nutzungskosten von Übertragungseinrichtungen (zB Telefongebühren) bis zum ausgewählten POP der eon communications oeg,
12.8.2 die am Standort des Vertragspartners anfallenden Kosten.
12.8.3 sowie die Kosten von Ausrüstungen (Hard- und Software), die zur ausschließlichen Nutzung durch den Vertragspartner am Point of Presence von der eon communications oeg beigestellt werden.
12.8.4 Ebenfalls nicht enthalten sind Kosten, die von Dritten für die Nutzung von Diensten verrechnet werden, die über den Anschluß am Point of Presence erreicht werden.
12.9 Die eon communications oeg betreibt die angebotenen Dienste mit höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. Die eon communications oeg übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, daß diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, daß die gewünschten Verbindungen jederzeit hergestellt werden können, oder daß gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben.
12.10 Die eon communications oeg haftet auch nicht für den Inhalt übermittelter Daten oder für den Inhalt von Daten, die durch Dienste der eon communications oeg zugänglich sind. Jeder Vertragspartner der eon communications oeg verpflichtet sich, bei der Nutzung der von der eon communications oeg angebotenen Dienste und Datenleitungen die einschlägigen Rechtsvorschriften einzuhalten. Die eon communications oeg behält sich ihren Vertragspartnern gegenüber vor, den Transport von Daten oder Diensten, die Gesetzen, internationalen Konventionen oder den guten Sitten widersprechen, zu unterbinden, ist dazu jedoch nicht verpflichtet.
12.11 Der Vertragspartner der eon communications oeg wird ausdrücklich auf das Pornographiegesetz, BGBl 1950/97 idgF, das Verbotsgesetz vom 8.5.1945, StGBl 13 idgF und die einschlägigen Vorschriften des Strafgesetzbuches hingewiesen, wonach die Übermittlung, Verbreitung und Ausstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen unterliegt. Der Vertragspartner verpflichtet sich gegenüber der eon communications oeg, diese und sämtliche anderen einschlägigen Rechtsvorschriften zu beachten und übernimmt die alleinige Verantwortung für deren Einhaltung.
12.12 Der Vertragspartner verpflichtet sich, Personen unter 18 Jahren den Zugang zum Internet nur unter Aufsicht von Erziehungsberechtigten zu gewähren. Der Vertragspartner verpflichtet sich zur Einhaltung der Vorschriften des TKG.
12.13 Sonstige vereinbarte Leistungen an beigestellter Hard- und Software, (zB Installationen, Funktionserweiterungen etc) erbringt die eon communications oeg in dem Ausmaß, das unter den vom Vertragspartner beigestellten technischen Voraussetzungen möglich ist. Die eon communications oeg übernimmt keine Gewähr, daß aus den beigestellten Komponenten alle funktionalen Anforderungen des Vertragspartners hergestellt werden können.
13. Zusätzliche Bestimmungen für Wiederverkäufer (Reseller)
13.1 Wiederverkäufer verpflichten sich gegenüber der eon communications oeg, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen übernommenen Verpflichtungen ihren Kunden aufzuerlegen. Wiederverkäufer haften der eon communications oeg für Schäden, die die eon communications oeg aus einer Verletzungen dieser Verpflichtung entstehen.
14. Veröffentlichung von Werbung
14.1 Die Geltung allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers ist ausdrücklich ausgeschlossen.
14.2 Angebote seitens der eon communications oeg sind stets freibleibend. Der Vertrag zwischen der eon communications oeg und dem Auftraggeber kommt ausschließlich durch schriftliche Auftragsbestätigung seitens der eon communications oeg zustande. Hat der Auftraggeber keinen Plazierungswunsch geäußert, kommt der Vertrag mit dem im Auftrag angegebenen Umfang zustande. Die Plazierung wird diesfalls im Einvernehmen mit dem Auftraggeber vorgenommen. Ist dieses nicht herstellbar, entscheidet die eon communications oeg nach billigem Ermessen unter größtmöglicher Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers.
14.3 Die eon communications oeg trifft keine Verpflichtung, die Werbung vor Annahme des Auftrags anzusehen oder in irgend einer Form zu prüfen. Die eon communications oeg behält sich das Recht ausdrücklich vor, die Veröffentlichung der Werbung auch nach rechtsverbindlicher Auftragsbestätigung wegen ihres Inhalts, ihrer Herkunft oder ihrer technischen Form aus sachlich gerechtfertigten Gründen abzulehnen. In einem solchen Fall hat die eon communications oeg den Auftraggeber unverzüglich hiervon zu verständigen. Von einer Veröffentlichung ausgeschlossen ist jedenfalls Werbung mit pornographischem oder rechtswidrigem Inhalt sowie Werbung extremer politischer, religiöser oder weltanschaulicher Gruppierungen.
14.4 Werbung, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht sofort als solche erkennbar ist, wird (durch die Angabe "bezahlte Werbung" oder dergleichen) als solche gekennzeichnet.
14.5 Die eon communications oeg behält sich das Recht vor, den Tarif zu ändern. Preisänderungen nach Auftragsbestätigung seitens der eon communications oeg sind dem Auftraggeber gegenüber nur wirksam, wenn sie diesem wenigstens einen Monat vor Veröffentlichung der Werbung angezeigt werden. Dem Auftraggeber steht im Fall einer Preiserhöhung ein Rücktrittsrecht zu, das binnen fünf Tagen ab Anzeige der Preiserhöhung auszuüben ist.
14.6 Der Auftraggeber trägt im Verhältnis zur eon communications oeg die ausschließliche verwaltungsrechtliche, medienrechtliche, wettbewerbsrechtliche und sonstige Verantwortung für die Werbung und hält die eon communications oeg schad- und klaglos, wenn diese von Dritten wegen Rechtswidrigkeit der Werbung des Auftraggebers in Anspruch genommen wird.
14.7 Der Auftraggeber bestätigt mit seiner Auftragserteilung, daß er alle zur geplanten Verbreitung erforderlichen Nutzungsrechte der Inhaber von Urheber-, Marken-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- und sonstigen Rechten an den von ihm gestellten Dateien (z.B. Texten, Fotos, Grafiken, Tonträgern, Videobändern etc.) erworben hat. Die eon communications oeg ist nicht verpflichtet, Werbung auf die Beeinträchtigung von Rechten Dritter zu überprüfen.
14.8 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die eon communications oeg hinsichtlich aller wegen Ausführung des Auftrags gegen die eon communications oeg erhobener Ansprüche Dritter (darunter fallen auch Verwaltungsstrafen) schad- und klaglos zu halten.
14.9 Der Auftraggeber stellt der eon communications oeg alles für die Veröffentlichung der Werbung erforderliche Material rechtzeitig vor der vereinbarten Veröffentlichung der Werbung zur Verfügung. Änderungswünsche hinsichtlich Größe, Format, Ausstattung und Plazierung hat der Auftraggeber spätestens sechs Werktage vor Aufschaltbeginn (bevor die Werbung online geht) der eon communications oeg mitzuteilen.
14.10 Zusätzliche Kosten für die Bearbeitung von Bildvorlagen, für Originalabänderungen etc. werden nach Aufwand berechnet. Der Auftraggeber trägt die Gefahr für die Übermittlung des zur Veröffentlichung bestimmten Materials, insbesondere die Gefahr für den Verlust von Daten. Datenträger, Bildmaterial etc. werden dem Auftraggeber nur auf sein Verlangen und auf seine Gefahr und Kosten zurückübermittelt.
14.11 Die eon communications oeg leistet Gewähr dafür, daß die Wiedergabe der Werbung dem jeweils üblichen technischen Standard bestmöglich entspricht. Die eon communications oeg haftet nicht für die Richtigkeit der Wiedergabe von telefonisch erteilten Aufträgen oder telefonisch übermittelten Korrekturen. Die eon communications oeg haftet nicht für Mängel an der veröffentlichten Werbung, soweit diese auf Mängel an der Vorlage zurückzuführen sind, die erst bei der Reproduktion und Veröffentlichung zutage getreten sind.
14.12 Der Auftraggeber hat selbst unverzüglich zu prüfen, ob die Werbung fehlerfrei veröffentlicht ist und eventuelle Mängel unverzüglich zu rügen. Die eon communications oeg sorgt umgehend nach Erhalt der berechtigten Mängelrüge für eine Beseitigung der gerügten Mängel. Ansprüche des Auftraggebers auf Schadenersatz sind ausgeschlossen, sofern die eon communications oeg nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Wegen von der eon communications oeg gemäß Punkt 11. zu vertretender mangelhafter Werbung hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder auf Veröffentlichung einer Ersatzwerbung höchstens in der Höhe der Kosten der beanstandeten Werbung nur dann, wenn die eon communications oeg nachweislich ein Verschulden an den Mängeln der Werbung trifft. Eine weitergehende Haftung seitens der eon communications oeg für mangelhafte Werbung ist ausgeschlossen.
14.13 Die eon communications oeg haftet für Schaden, der insbesondere aus dem Verzug, der Nicht- oder Schlechterfüllung oder unerlaubter Handlung entstanden ist, nur bei der Verletzung von solchen Hauptpflichten, auf deren Erfüllung der Auftraggeber in besonderem Maße vertrauen durfte. Für leichte Fahrlässigkeit haften die Genannten nicht. Für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz ist die Haftung betraglich mit der Höhe des Preises der Werbung begrenzt.
14.14 In Fällen der Betriebsstörung, höherer Gewalt, Arbeitskampf, Beschlagnahme, Verkehrsstörung, allgemeiner Rohstoff- oder Energieknappheit udgl. (sowohl im Betriebe der eon communications oeg oder dem jeweiligen Online-Dienst als auch in fremden Betrieben, derer sich die eon communications oeg oder der jeweilige Online-Dienst zur Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten bedienen) kann die Veröffentlichung einer Werbung unterbleiben oder ohne vorherige Benachrichtigung des Auftraggebers verschoben werden. Die eon communications oeg und der jeweilige Online-Dienst haften in solchen Fällen nicht für Schäden, die aus der nicht rechtzeitigen oder unterbliebenen Veröffentlichung der Werbung entstehen.
14.15 Bei Zahlungsverzug oder Stundung gelten Zinsen in der Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Eckzinssatz sowie die jeweiligen Mahnspesen als vereinbart. Die eon communications oeg ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die (weitere) Ausführung des Auftrags bis zur Bezahlung zurückzustellen und für die restliche Laufzeit der Aufschaltung Vorauszahlung zu verlangen.
15. Sonstige Bestimmungen
15.1 Die Mindestvertragsdauer der Verträge zwischen der eon communications oeg und dem Vertragsnehmer ist 3 Monate. Im Bedarfsfall entspricht die Mindestvertragsdauer jener, die zusätzlich auf den Anmeldeformularen angegeben ist.
15.2 Digitale Unterschriften der eon communications oeg werden als rechtsgültig anerkannt.
15.3 Der Kunde wird Änderungen seines Namens oder der Bezeichnung, die er der eon communications oeg angegeben hat, sowie jede Änderung seiner Anschrift (Sitzverlegung) oder seiner Rechtsform und seiner Firmenbuchnummer der eon communications oeg sofort, spätestens jedoch innerhalb eines Monats ab der Änderung anzeigen. Gibt der Kunde solche Änderungen nicht bekannt und gehen ihm deshalb an die von ihm zuletzt bekanntgegebene Anschrift gesandte, rechtlich bedeutsame Erklärungen von der eon communications oeg, insbesondere Rechnungen, Mahnungen oder Kündigungen nicht zu, so gelten diese Erklärungen von der eon communications oeg trotzdem als zugegangen.
15.4 Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Regelungen und Bedingungen in seinen übrigen Teilen wirksam. Das gilt nicht, wenn in diesem Falle das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde.
15.5 Die von der eon communications oeg angegebenen Preise enthalten nicht die Telefongebühren bis zum eon communications oeg-Zugangspunkt.
15.6 Es gelten die Messungen der eon communications oeg.
15.7 Soweit nicht anders vereinbart und vorbehaltlich zwingender Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes gelten die zwischen Vollkaufleuten anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen. Gerichtsstand ist Wien, Innere Stadt.
15.8 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.
15.9 Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags, Nebenabreden sowie Vereinbarungen, mit denen diese Bestimmung geändert wird, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Für den Fall, daß einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden sollten, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
15.10 15.2 gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.
15.11 Die eon communications oeg ist auf eigenes Risiko ermächtigt, andere Unternehmen mit der Erbringung von Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis zu beauftragen.
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